Erste Hilfe Fortbildung
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Herr
Uwe Bantleon
Verwaltung und Abrechnung
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Henry-Dunant-Haus
Reitzensteinstr. 9
70190 Stuttgart
Die Erste Hilfe Fortbildung (auch Training genannt) ist ein Auffrischungs- und Vertiefungslehrgang für Ersthelfer, deren Erste-Hilfe-Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Der Kurs richtet sich sowohl an Betriebshelfer als auch an alle generell an Erste Hilfe Interessierten. Außer für Betriebshelfer gibt es keine gesetzliche Vorschrift, dass Erste Hilfe Kenntnisse aufgefrischt werden müssen. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) empfiehlt jedoch, spätestens alle zwei Jahre erneut einen Kurs zu besuchen.
Die Anwendung des erlernten Grundwissens steht bei dieser Fortbildung für Ersthelfer im Vordergrund. Durch fallorientierte Vorgaben erlernen die Teilnhemer, in Notsituationen ihr Wissen anzuwenden.
Themen und Anwendungen
- Hilfsbereitschaft zum Helfen
- Allgemeine Maßnahmen der Hilfe
- Ablauf der Hilfeleistung
- Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Kreislaufstillstand
- Verschiedene Fallsituationen und Rollenspiele, die sich an den möglichen Notsituationen aus dem Teilnehmerkreis orientieren
"Richtig helfen können – ein gutes Gefühl!" Dieser Lehrgang liefert Ihnen die Handlungssicherheit in Erster Hilfe bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf.
Zielgruppe
Betriebsersthelfer, deren Ersthelferaus- bzw. Fortbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt, sowie interressierte.
Dauer
Der Kurs dauert einen Tag und umfasst 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.
Kosten
€ 60,00* pro Person
*ab dem 01.06.2022
Betriebe kostenfrei über die Berufsgenossenschaft (BG-Formular).
Achtung Hinweise unten Beachten.
Termine und Anmeldung
Alle Termine in der Übersicht und jederzeit bequem online Buchen in unserer
online Kursanmeldung für alle öffentlichen Erste Hilfe Kurse.
Für geschlossene Kurse für Ihr Unternehmen (ab 15 TN), oder für persönliche Beratungen dürfen sie gerne Kontakt (0711/2808-1162) mit uns aufnehmen.
Hinweis für Ersthelfer in Betrieben
Wir sind anerkannte ausbildende Stelle der Berufsgenossenschaften. Somit können Betriebe die Kosten des Lehrgangs über die Berufsgenossenschaft durch uns abrechnen lassen. Hierzu sind entsprechende Formulare fertig ausgefüllt mit zum Kurs mitzubringen. Für die meisten Berufsgenossenschaften gilt folgendes Formular BG-Formular. Außgenommen hiervon sind: UKBW (Abrechnung mit Gutscheinen), BGN und BGW (Formular jeweils direkt bei ihrer BG beantragen) sowie UVB (zusätzliche Kostenzusage der Unfallkasse).
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