rettungsdienst-header.jpg Foto: A. Zelck / DRKS

Ausbildung NotfallsanitäterIn

Ansprechpartnerin

Frau
Jessica Jakob
Leiterin Fachbereich IV
Bildung, Qualitätsmanagement

stellv. Herr
Michael Paul

Tel: 0711-2808-1250
Fax: 0711-2808-1201
E-Mail: lehrrettungswache@drk-stuttgart.de

Hauptrettungswache
Neckarstraße 143
70190 Stuttgart

Der Beruf des Notfallsanitäters hat den bisherigen Rettungsassistenten als höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter unterscheidet sich wesentlich von der bisherigen Ausbildung zum Beruf des Rettungsassistenten und wurde von zwei auf drei Jahre verlängert. Das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die aufgrund dieses Gesetzes erlassene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sind am 1. Januar 2014 in Kraft getreten. 

Als neues Ausbildungziel gilt, dass entsprechend dem allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten vermittelt werden sollen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 NotSanG).

Die Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab, die einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil umfasst.

Die Ausbildung gliedert sich in folgende Bereiche

  • 1920 Stunden theoretischer und praktischer Unterricht in einer Schule
  • 1960 Stunden praktische Ausbildung an anerkannten Lehrrettungswachen 
  • 720 Stunden praktische Ausbildung in Krankenhäusern 

im ersten Jahr der Ausbildung:

Die Auszubildenden erkunden das Tätigkeitsfeld Rettungsdienst und entwickeln dabei ein berufliches Selbstverständnis. Sie erkennen und bewerten lebensbedrohliche Zustände und führen lebensrettende Sofortmaßnahmen durch. Dabei stellen sie auch die Einsatzbereitschaft der unterschiedlichen Rettungsmittel sicher und führen Krankentransporte durch.

im zweiten Jahr der Ausbildung: 

Die Auszubildenden lernen bei Notfalleinsätzen zu assistieren und führen erweiterte Maßnahmen durch. Sie unterstützen Patienten, Angehörige, Kollegen und andere Dritte. Gegen Ende dieses Ausbildungsjahres können sie einen Notfalleinsatz selbstständig planen, durchführen und bewerten.

im dritten Jahr der Ausbildung:

Spezielle Einsatzsituationen gilt es, eigenständig zu planen, durchzuführen und zu bewerten. Sie arbeiten selbstständig mit, in komplexen fachdienstübergreifenden Einsatzlagen und agieren im beruflichen Umfeld, um sich weiter zu entwickeln.

Während der gesamten Ausbildungszeit stehen erfahrene Praxisanleiter den Auszubildenden zur Seite um die verschiedenen Kompetenzen zur vermitteln.

Zugangsvoraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzung muss mindestens ein mittlerer schulischer Bildungsabschluss vorgewiesen werden. Hauptschüler müssen zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert haben (§ 8 Nr. 2 NotSanG).

Bewerbungen

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Unser Bewerbungsverfahren für 2025 läuft vom 1. Oktober 2024 bis 31.01.2025.

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