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    FAQs

    Hier möchten wir die am häufigsten gestellten Fragen beantworten. Sollten Fragen offen bleiben, zögere nicht auf die enstprechenden AnsprechpartnerInnen zuzugehen. 

    • Wie beantrage ich Urlaub?

      Der Urlaub neuer Mitarbeiter wird innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn für das laufende Kalenderjahr geplant. Anteiliger Urlaub kann auch innerhalb der Probezeit gewährt werden.

      Du erhältst eine Übersicht mit deinem vertraglich vereinbarten Urlaub, einen Rahmendienstplan bezogen auf das ganze Jahr und das Formular – „F Übersicht der Urlaubswünsche für das kommende Jahr – Seniorenzentren“.
      Im Orgavision (elektronisches QM Handbuch) findest du eine Verfahrensanweisung „VA Urlaubsplanung – Seniorenzentren“ . Dort kannst du den detaillierten Ablauf und hilfreiche Schritte für die Planung deines Urlaubs nachlesen.

    • Wo kann ich meinen Dienstplan einsehen und in welche Dienste bin ich eingeteilt?

      Deinen Dienstplan findest du in der Verwaltung. Dort liegt dieser bereichsbezogen in einem abdeckbaren Schnellhefter im Postfach „Dienstpläne“ aus.

      In dem Schnellhefter befindet sich ebenfalls eine Dienstzeitenlegende über diese du dich zu den unterschiedlichen Diensten informieren kannst.

      Mit dem Vivendi Pep SelfService kannst du mit deinen persönlichen Vivendi Anmeldedaten innerhalb der Einrichtung über den Webbrowser auf deinen Dienstplan digital zugreifen.

       

    • Wo notiere ich entstandene Über- oder Minusstunden?

      Hinter jedem Dienstplan (bereichsbezogen) befindet sich eine Folie. In der Folie findest du das Formular „Abweichungen von geplanten Diensten“.

      Hier vermerkst du Änderungen zu den vorgeplanten Diensten. Die geleisteten Überstunden/ Minusstunden sind im Dienstplan nachdem er abgerechnet wurde, ersichtlich. Das ist die Differenz zwischen der Soll -und der Ist- Arbeitszeit.

      Über deinen persönlichen Zugang kannst du im Vivendi Pep Selfservice deinen Arbeitszeiten (Über- oder Minusstunden) erfassen, welche dann von deiner zuständigen Leitung freigegeben werden. Du hast somit immer einen Einblick in dein Arbeitszeitkonto.

    • Wie beantrage ich das Job-Ticket?

      Wenn du für deinen Arbeitsweg die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen möchten, besteht die Möglichkeit ein Firmenticket zu abonnieren und somit eine Vergünstigung des Fahrpreises zu erhalten. Das Jobticket entspricht dem Deutschlandticket (49 Euro-Ticket) und kann im Regionalverkehr deutschlandweit genutzt werden. 

      Darüber hinaus haben sich der DRK Kreisverband, die Pflege Plus gGmbH und die Rettungsdienst Plus gGmbH dazu entschlossen dir einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 12,50 € brutto zum Firmenticket zu „zuschießen“. Beachte bitte, dass das Bestellportal nur bis zum 5. des Vormonats für den jeweiligen Monat geöffnet ist.

       

      Wie erhalte ich mein neues Firmenticket?

      Ganz einfach: Mit einer Bestellung über das Portal der SSB im Internet. Hier die einzelnen Schritte:

      1.) Auf folgende Seite gehen: https://vertrieb.ssb-ag.de/login.aspx

      2.) Auf das jeweilige Firmenticket, welches Sie interessiert, klicken. Hier gibt es weiterführende Informationen zum Firmenticket, Preisen, Vorteile usw.

      3.) Nach unten scrollen und unter „Kauf“ auf „Abo online bestellen“ unter „Neues FirmenTicket bestellen“ klicken

      4.) Bitte mit folgenden Daten einloggen:

      Kundennummer: 753829@ma-drk
      Passwort: firmenabo

      Nicht vergessen den Sicherheitscode einzugeben und auf „Anmelden“ klicken

      5.) Dann das gewünschte Firmenticket wählen und die nötigen Felder ausfüllen, ein Passbild hochladen, die Abteilung und Kontoverbindung angeben und den Bestellvorgang abschließen. 

      6.) Der Fachbereich Personal erhält online eine Mitteilung über die Bestellung und wird bestätigen, dass du/ Sie als MitarbeiterIn bezugsberechtigt bist/sind. Zeitgleich wird eine Zusatzvereinbarung über die Zuzahlung erstellt und an dich/ Sie verschickt.

      7.) Die von dir/ Ihnen unterschriebene Zusatzvereinbarung wird an den Fachbereich Personal geschickt, mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Abobeginn wird der Zuschuss in Höhe von 12,50 € brutto ausbezahlt.
       

      Sollte bereits ein Jahresabo bei der VVS bestehen, kann trotzdem am Firmenticket teilgenommen werden. Hierzu musst das alte Jahresabo gekündigt werden (hierzu bitte das Formular der VVS "Kündigung wegen Firmenticket" verwenden) und wie oben beschrieben dem Firmenticket beireten. Genauere Informationen zur Kündigung gibt es von der VVS.

       

      Bitte den genannten Schritten folgen. Bei Fragen gerne im Personal melden.

      Zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Nadine Frank (nfrank(at)drk-stuttgart.de; 0711 / 2808 - 1516).

    • Wie und bei wem muss ich mich krank melden?

      Sofort nach Auftreten einer Erkrankung ist die zuständige Wohnbereichs- bzw. Schichtleitung im entsprechenden Arbeitsbereich telefonisch zu informieren. Eine Meldung der Arbeitsunfähigkeit per SMS, anderen Kurzmitteilungs- oder Nachrichtendiensten, E- Mail, Social Networks, Fax oder Anrufbeantworter ist nicht zulässig.

      • Der betroffene Mitarbeitende hat spätestens am letzten Werktag der Arbeitsunfähigkeit bis 12:00 Uhr den Arbeitgeber darüber zu informieren, ob er/sie wieder arbeitsfähig ist oder ob eine Fortschreibung der Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist.
         
      • Die Dauer der Fortschreibung der Arbeitsunfähigkeit ist innerhalb von 3 Tagen dem Arbeitgeber per E-Mail mitzuteilen.
         
      • Der Arbeitgeber holt sich in Folge die Daten der eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung) von der Krankenkasse für die Entgeltabrechnung.
         
      • Sollte Ihre Arztpraxis ausnahmsweise keine elektronische Übermittlung vornehmen können, erhalten Sie weiterhin eine AU-Bescheinigung in Papierform. Diese müssen Sie innerhalb von 3 Tagen an den Arbeitgeber weiterleiten.

       

      Meldefristen
       
      Mitarbeitende im Bereich Pflege/ Betreuung

      Bei Erkrankung/Unfall sind folgende telefonischen Meldefristen zu beachten:

      Frühdienst: bis 5:00 Uhr beim Nachtdienst

      Spätdienst: spätestens um 11:00 Uhr des Arbeitstages

      Nachtdienst: spätestens um 16:00 Uhr des Arbeitstages
       

      Mitarbeitende im Bereich Hauswirtschaft

      Bei Erkrankung/Unfall sind folgende telefonischen Meldefristen zu beachten

      Frühdienst: spätestens bis 7:00 Uhr

       

      Für alle Mitarbeitenden gilt folgendes Vorgehen:

      Mitteilung der Dauer der Arbeitsunfähigkeit zusätzlich per E-Mail an deine zuständige Leitung: 

       

    • Benötige ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag?

      Sie müssen wie im Arbeitsvertrag vereinbart, innerhalb von 3 Tagen dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 1. Tag der Krankheit vorlegen.

      Spätestens am letzten Werktag der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber bis 12:00 Uhr informiert werden, ob Sie wieder arbeitsfähig sind oder ob eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist.

    • Wo finde ich interne Stellenausschreibungen?

      Wenn Sie Interesse haben, sich intern auf eine andere Stelle zu bewerben, dann schauen Sie am besten unter folgendem LInk, ob Sie etwas Interessantes finden:

      https://www.drk-stuttgart.de/internestellenangebote.html

    • Wie kann ich meine Wünsche bezüglich der Dienstplanung einbringen?

      Du hast drei Wünsche für den Folgedienstplan frei.

      Diese können allerdings nicht immer gewährleistet werden, gerade dann nicht wenn betriebliche Belange dagegensprechen. Du nutzt den Vivendi Pep Selfservice zum erfassen deiner Dienstwünsche. Dort kannst du angeben, ob du am ausgewählten Tag am liebsten Früh-, Spätdienst oder Wunschfrei hättest. Die zuständige Leitung wird deine Wünsche in der Planung des Folgemonats versuchen zu berücksichtigen.

    • Was sind Vertretungsdienste und wo kann ich mich eintragen?

      Als Vertretungsdienst wird jene Zeitspanne bezeichnet, in der ein Mitarbeitende/r sich für dienstliche Zwecke bereithalten muss, um ihre/seine Arbeitskraft einsetzen zu können, sofern dies nötig sein sollte.

      Du trägt dich auf der Liste Übernahme Vertretungsdienste - Seniorenzentren an freien Arbeitstagen laut Dienstplan ein, an denen du einen Vertretungsdienst übernehmen möchtest bzw. kannst.

      Die Eintragungen werden immer bis zum Ende des laufenden Dienstplans/ Monats für den Folgemonat vorgenommen, sobald der Dienstplan am 20. eines Monates ausgegeben wird. Die eingetragenen Dienste werden vom Dienstplaner im Dienstplan mit V? oder V! oder Medaille kenntlich gemacht. Pro Vertretungstag können sich 2 Mitarbeitende eintragen.
      Du kannst bis zu 3 Vertretungsdienste pro Monat zusätzlich übernehmen.

      Vergütung:

      Anspruch auf Vergütung haben alle Mitarbeitenden in Teilzeit/ Vollzeit, interne Auszubildende in der Generalistik ab dem 3. Lj.

      • Vergütung bei Vertretung ohne Einsatz: € 35,- pauschal (V?)
      • Vergütung bei Vertretung mit Einsatz: € 50,- pauschal + gearbeitete Stunden, plus ggf. Nacht,- / Sonn-/ Feiertagszuschlag (V!)
      • Vergütung bei kurzfristiger Dienständerung von Schichtdienst (F/S) in geteilten Dienst oder kurzfristigem Einspringen € 45,- (Medaille)
    • Wo kann ich meine Lohnabrechnungen einsehen?

      Nachdem Sie die APP unserer Gehaltsabrechnungssoftware ectool auf Ihren PC oder auf Ihr Smartphone heruntergeladen haben, können Sie alle Ihre Gehaltsmitteilungen und Lohnsteuerbescheide einsehen, bei Bedarf abspeichern und/oder ausdrucken.

      Bei dringenden Fragen zur Gehaltsabrechnung können Mitarbeiter der Kreisgeschäftsstelle und des Rettungsdienstes Frau Mildner unter 0711/2808-1104 und Mitarbeiter der Pflege Plus Frau Frank unter 0711/2808-1106 erreichen.

      Ansonsten schreiben Sie uns gerne eine E-Mail, die wir Ihnen schnellstmöglich beantworten.

      Mitarbeiter der Pflege Plus gGmbH wenden sich bitte an: nfrank(at)drk-stuttgart.de

    • Wie wird meine monatliche Sollarbeitszeit errechnet?

      Soll-Arbeitszeit: Per Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit des Mitarbeiters (in der Regel pro Woche)

      Tage-Woche: Die zur Berechnung der Soll-Arbeitszeit und des Urlaubsanspruchs herangezogene Grundlage. Hierbei wird unterschieden zwischen
      a)     Durchschnittliche Tage-Woche: Die zur Berechnung der Sollarbeitszeit herangezogene Tage-Woche. Diese ist in der Regel im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters geregelt
      b)     Individuelle Tage-Woche: Diese ergibt sich aus der grundlegenden Einsatzplanung des Mitarbeiters (=Rahmendienstplan). Diese stellt ein Einsatzmuster dar und entspricht nicht unbedingt der konkreten monatlichen / 4-Wöchigen Dienstplanung

      Soll-Arbeitstage: Diejenigen Kalendertage, an denen grundsätzlich Arbeitsleistung zu erbringen ist. Diese sind in den Seniorenzentren des DRK Stuttgart Montag bis Freitag (bei einer 5-Tage-Woche) oder Montag bis Samstag (5,5 Tage-Woche). Wochenfeiertage, die auf diese Tage fallen, gelten hierbei nicht als Soll-Arbeitstage.
       

      ACHTUNG: Dies ist nur die Berechnungsgrundlage der Soll-Arbeitszeit! Die tatsächlichen Soll-Arbeitstage (=diejenigen Arbeitstage, an denen der Mitarbeiter Dienst hat) gehen aus der Dienstplanung hervor!

      Grundsätzliche Berechnung

      Soll-Arbeitszeit (Monat)
      WAZ : TW x SAT(M)

      Urlaubsanspruch
      ULA(V) : TW x TW(l)

      Tarif „Pflege Plus 5,5 Tage-Woche“ - Die Sollarbeitszeit im Monat berechnet sich hier wie folgt:
      WAZ : 5,5 x SAT(M)

      Als Sollarbeitstage gelten hier die Tage Montag bis Samstag(!) abzüglich der Wochenfeiertage.

       

      Abkürzungsverzeichnis

      WAZ = Wöchentliche Soll-Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag
      TW = Tage-Woche lt. Arbeitsvertrag
      TW(I) = Individuelle Tage-Woche
      SAT(M) = Soll-Arbeitstage im Kalendermonat
      SAT(4W) = Soll-Arbeitstage im 4-Wochen-Zeitraum
      SAZ(M) = Soll-Arbeitszeit im Kalendermonat
      SAZ(4W) = Soll-Arbeitszeit im 4-Wochen-Zeitraum
      ULA(V) = Urlaubsanspruch lt. Arbeitsvertrag / Tarif
      ULA(T) = Tatsächlicher Urlaubsanspruch

    • Wer ist mein Ansprechpartner wenn ich Hilfe bei Nutzung der verschiedenen Apps und Programme benötige?

      Wenn Sie Unterstützung beim Anmelden in den verschiedenen Programmen benötigen oder Fragen haben, können Sie sich an ihre direkten Vorgesetzten wenden.