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    FAQs

    Hier möchten wir die am häufigsten gestellten Fragen beantworten. Sollten Fragen offen bleiben, zögere nicht auf die enstprechenden AnsprechpartnerInnen zuzugehen. 

    • Wie beantrage ich Urlaub?

      Der Urlaub neuer Mitarbeiter wird innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn für das laufende Kalenderjahr geplant. Anteiliger Urlaub kann auch innerhalb der Probezeit gewährt werden.

      Du erhältst eine Übersicht mit deinem vertraglich vereinbarten Urlaub, einen Rahmendienstplan bezogen auf das ganze Jahr und das Formular – „F Übersicht der Urlaubswünsche für das kommende Jahr – Seniorenzentren“.
      Im Orgavision (elektronisches QM Handbuch) findest du eine Verfahrensanweisung „VA Urlaubsplanung – Seniorenzentren“ . Dort kannst du den detaillierten Ablauf und hilfreiche Schritte für die Planung deines Urlaubs nachlesen.

    • Wo kann ich meinen Dienstplan einsehen und in welche Dienste bin ich eingeteilt?

      Deinen Dienstplan findest du in der Verwaltung. Dort liegt dieser bereichsbezogen in einem abdeckbaren Schnellhefter im Postfach „Dienstpläne“ aus.

      In dem Schnellhefter befindet sich ebenfalls eine Dienstzeitenlegende über diese du dich zu den unterschiedlichen Diensten informieren kannst.

       

    • Wo notiere ich entstandene Über- oder Minusstunden?

      Hinter jedem Dienstplan (bereichsbezogen) befindet sich eine Folie. In der Folie findest du das Formular „Abweichungen von geplanten Diensten“.

      Hier vermerkst du Änderungen zu den vorgeplanten Diensten. Die geleisteten Überstunden/ Minusstunden sind im Dienstplan nachdem er abgerechnet wurde, ersichtlich. Das ist die Differenz zwischen der Soll -und der Ist- Arbeitszeit.

    • Wie beantrage ich das Job-Ticket?

      Wenn du für deinen Arbeitsweg die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen möchten, besteht die Möglichkeit ein Firmenticket zu abonnieren und somit eine Vergünstigung des Fahrpreises zu erhalten.

      Darüber hinaus haben sich der DRK Kreisverband, die Pflege Plus gGmbH und die Rettungsdienst Plus gGmbH dazu entschlossen dir einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 12,50 € brutto zum Firmenticket zu „zuschießen“. Beachte bitte, dass das Bestellportal nur bis zum 5. des Vormonats für den jeweiligen Monat geöffnet ist.

       

      Wie erhalte ich mein neues Firmenticket?

      Ganz einfach: Mit einer Bestellung über das Portal der SSB im Internet. Hier die einzelnen Schritte:

      1.) Auf folgende Seite gehen: https://vertrieb.ssb-ag.de/login.aspx

      2.) Auf das jeweilige Firmenticket, welches Sie interessiert, klicken. Hier gibt es weiterführende Informationen zum Firmenticket, Preisen, Vorteile usw.

      3.) Nach unten scrollen und unter „Kauf“ auf „Abo online bestellen“ unter „Neues FirmenTicket bestellen“ klicken

      4.) Bitte mit folgenden Daten einloggen:

      Kundennummer: 753829@ma-drk
      Passwort: firmenabo

      Nicht vergessen den Sicherheitscode einzugeben und auf „Anmelden“ klicken

      5.) Dann das gewünschte Firmenticket wählen und die nötigen Felder ausfüllen, ein Passbild hochladen, die Abteilung und Kontoverbindung angeben und den Bestellvorgang abschließen. 

      6.) Der Fachbereich Personal erhält online eine Mitteilung über die Bestellung und wird bestätigen, dass du/ Sie als MitarbeiterIn bezugsberechtigt bist/sind. Zeitgleich wird eine Zusatzvereinbarung über die Zuzahlung erstellt und an dich/ Sie verschickt.

      7.) Die von dir/ Ihnen unterschriebene Zusatzvereinbarung wird an den Fachbereich Personal geschickt, mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Abobeginn wird der Zuschuss in Höhe von 12,50 € brutto ausbezahlt.
       

      Sollte bereits ein Jahresabo bei der VVS bestehen, kann trotzdem am Firmenticket teilgenommen werden. Hierzu musst das alte Jahresabo gekündigt werden (hierzu bitte das Formular der VVS "Kündigung wegen Firmenticket" verwenden) und wie oben beschrieben dem Firmenticket beireten. Genauere Informationen zur Kündigung gibt es von der VVS.

       

      Bitte den genannten Schritten folgen. Bei Fragen gerne im Personal melden.

      Zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Nadine Frank (nfrank(at)drk-stuttgart.de; 0711 / 2808 - 1516).

    • Wie und bei wem muss ich mich krank melden?

      Sofort nach Auftreten einer Erkrankung ist die zuständige Wohnbereichs- bzw. Schichtleitung im entsprechenden Arbeitsbereich telefonisch zu informieren. Eine Meldung der Arbeitsunfähigkeit per SMS, anderen Kurzmitteilungs- oder Nachrichtendiensten, E- Mail, Social Networks, Fax oder Anrufbeantworter ist nicht zulässig.


      Bei Erkrankung sind folgende Meldefristen zu beachten:

      Frühdienst: spätestens 1 Stunde vor Dienstbeginn beim Nachtdienst

      Spätdienst: spätestens um 10:00 Uhr des Arbeitstages

      Nachtdienst: spätestens um 14:00 Uhr der Arbeitstages

      Sollte die Erkrankung nach den o.g. Fristen eintreten, ist die Krankmeldung unverzüglich wie beschrieben vorzunehmen.

       

      Für die Mitarbeiter der Hauswirtschaft (SZS) sind folgende Meldefristen bei Erkrankung zu beachten:

      Um spätestens 07.00 Uhr unter der Rufnummer 0711 - 28081507 bei der zuständigen Schichtleitung der Hauswirtschaft.

      Sollte die Erkrankung nach den o.g. Fristen eintreten, ist die Krankmeldung unverzüglich wie beschrieben vorzunehmen.

       

      Bei Erkrankung ist außerdem zu den üblichen Bürozeiten zu informieren:

      • im Verwaltungsdienst die EL, bei Abwesenheit vertreten durch die PDL
      • im Pflegedienst die WBL, bei Abwesenheit vertreten durch die PDL
      • im Betreuungsdienst die Leitung Sozialdienst, bei Abwesenheit vertreten durch die EL
      • im Hauswirtschaftlichen Dienst die HWL, bei Abwesenheit vertreten durch die EL
    • Benötige ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag?

      Sie müssen wie im Arbeitsvertrag vereinbart, innerhalb von 3 Tagen dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom 1. Tag der Krankheit vorlegen.

      Spätestens am letzten Werktag der Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber bis 12:00 Uhr informiert werden, ob Sie wieder arbeitsfähig sind oder ob eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist.

    • Wer ist mein Ansprechpartner wenn ich Hilfe bei Nutzung der verschiedenen Apps und Programme benötige?

      Wenn Sie Unterstützung beim Anmelden in den verschiedenen Programmen benötigen oder Fragen haben, können Sie sich an ihre direkten Vorgesetzten wenden.

    • Wie kann ich meine Wünsche bezüglich der Dienstplanung einbringen?

      In jedem Bereich gibt es einen Wunsch - Ordner. Dort können Sie Ihre individuellen Wünsche für jeden Monat angeben. Allerdings können max. drei Wünsche pro Monat berücksichtigt werden. Nicht immer ist es möglich alle Wünsche zu berücksichtigen, z.b. dann nicht wenn betriebliche Belange dagegen sprechen.

    • Wo kann ich meine Lohnabrechnungen einsehen?

      Nachdem Sie die APP unserer Gehaltsabrechnungssoftware ectool auf Ihren PC oder auf Ihr Smartphone heruntergeladen haben, können Sie alle Ihre Gehaltsmitteilungen und Lohnsteuerbescheide einsehen, bei Bedarf abspeichern und/oder ausdrucken.

      Bei dringenden Fragen zur Gehaltsabrechnung können Mitarbeiter der Kreisgeschäftsstelle und des Rettungsdienstes Frau Mildner unter 0711/2808-1104 und Mitarbeiter der Pflege Plus Frau Frank unter 0711/2808-1106 erreichen.

      Ansonsten schreiben Sie uns gerne eine E-Mail, die wir Ihnen schnellstmöglich beantworten.

      Mitarbeiter der Pflege Plus gGmbH wenden sich bitte an: nfrank(at)drk-stuttgart.de

    • Wie wird meine monatliche Sollarbeitszeit errechnet?

      Soll-Arbeitszeit: Per Arbeitsvertrag geregelte Arbeitszeit des Mitarbeiters (in der Regel pro Woche)

      Tage-Woche: Die zur Berechnung der Soll-Arbeitszeit und des Urlaubsanspruchs herangezogene Grundlage. Hierbei wird unterschieden zwischen
      a)     Durchschnittliche Tage-Woche: Die zur Berechnung der Sollarbeitszeit herangezogene Tage-Woche. Diese ist in der Regel im Arbeitsvertrag des Mitarbeiters geregelt
      b)     Individuelle Tage-Woche: Diese ergibt sich aus der grundlegenden Einsatzplanung des Mitarbeiters (=Rahmendienstplan). Diese stellt ein Einsatzmuster dar und entspricht nicht unbedingt der konkreten monatlichen / 4-Wöchigen Dienstplanung

      Soll-Arbeitstage: Diejenigen Kalendertage, an denen grundsätzlich Arbeitsleistung zu erbringen ist. Diese sind in den Seniorenzentren des DRK Stuttgart Montag bis Freitag (bei einer 5-Tage-Woche) oder Montag bis Samstag (5,5 Tage-Woche). Wochenfeiertage, die auf diese Tage fallen, gelten hierbei nicht als Soll-Arbeitstage.
       

      ACHTUNG: Dies ist nur die Berechnungsgrundlage der Soll-Arbeitszeit! Die tatsächlichen Soll-Arbeitstage (=diejenigen Arbeitstage, an denen der Mitarbeiter Dienst hat) gehen aus der Dienstplanung hervor!

      Grundsätzliche Berechnung

      Soll-Arbeitszeit (Monat)
      WAZ : TW x SAT(M)

      Urlaubsanspruch
      ULA(V) : TW x TW(l)

      Tarif „Pflege Plus 5,5 Tage-Woche“ - Die Sollarbeitszeit im Monat berechnet sich hier wie folgt:
      WAZ : 5,5 x SAT(M)

      Als Sollarbeitstage gelten hier die Tage Montag bis Samstag(!) abzüglich der Wochenfeiertage.

       

      Abkürzungsverzeichnis

      WAZ = Wöchentliche Soll-Arbeitszeit lt. Arbeitsvertrag
      TW = Tage-Woche lt. Arbeitsvertrag
      TW(I) = Individuelle Tage-Woche
      SAT(M) = Soll-Arbeitstage im Kalendermonat
      SAT(4W) = Soll-Arbeitstage im 4-Wochen-Zeitraum
      SAZ(M) = Soll-Arbeitszeit im Kalendermonat
      SAZ(4W) = Soll-Arbeitszeit im 4-Wochen-Zeitraum
      ULA(V) = Urlaubsanspruch lt. Arbeitsvertrag / Tarif
      ULA(T) = Tatsächlicher Urlaubsanspruch

    • Wo finde ich interne Stellenausschreibungen?

      Wenn Sie Interesse haben, sich intern auf eine andere Stelle zu bewerben, dann schauen Sie am besten unter folgendem LInk, ob Sie etwas Interessantes finden:

      https://www.drk-stuttgart.de/internestellenangebote.html