Aufgaben der Integrierten Leitstelle

Die gesetzlichen Aufgaben erwachsen aus dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG BW) und dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (RDG BW). Daneben definieren das Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg (LKatSG BW) und das Bestattungsgesetz von Leitstellen wahrzunehmende Aufgaben. 

Diese Aufgaben werden als Kernaufgaben angesehen:

  • Notrufannahme und Notrufabfrage
  • Disposition und Alarmierung
  • Einsatzunterstützung Feuerwehr
  • Einsatzunterstützung Notfallrettung
  • Entgegennahme 19222 und Einsatz Krankentransport
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz
  • Zusammenarbeit mit dem ärztliche Bereitschaftsdienst 116117
Das Foto zeigt den Innenraum der ILS StuttgartFeuerwehr Stuttgart