Aufgaben der Integrierten Leitstelle
Die gesetzlichen Aufgaben erwachsen aus dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG BW) und dem Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg (RDG BW). Daneben definieren das Landeskatastrophenschutzgesetz Baden-Württemberg (LKatSG BW) und das Bestattungsgesetz von Leitstellen wahrzunehmende Aufgaben.
Diese Aufgaben werden als Kernaufgaben angesehen:
- Notrufannahme und Notrufabfrage
- Disposition und Alarmierung
- Einsatzunterstützung Feuerwehr
- Einsatzunterstützung Notfallrettung
- Entgegennahme 19222 und Einsatz Krankentransport
- Mitwirkung im Katastrophenschutz
- Abfrage und Koordination kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116117