Sie befinden sich hier:

    FAQs

    Hier möchten wir die am häufigsten gestellten Fragen beantworten. Sollten Fragen offen bleiben, zögern Sie nicht, auf die enstprechenden AnsprechpartnerInnen zuzugehen. 

    • Keine Kantine, aber apetito

      Wenn Ihr Arbeitsplatz in der Kreisgeschäftsstelle ist und Sie ein tiefkühlfrisches Wunschmenü essen möchten, können Sie sich bei Frau Irina Steinbrecher (0711 / 2808 - 1189, E-Mail: isteinbrecher@drk-stuttgart.de) dafür freischalten lassen und über folgenden Link ein Gericht bestellen: https://www.mylunch-apetito.de/ .

      Die Abrechnung erfolgt bequem mit der Gehaltabrechnung im nächsten Monat.

    • Wie beantrage ich das JobTicket?

      Wenn für den Arbeitsweg die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden, besteht die Möglichkeit, ein Firmenticket zu abonnieren und somit eine Vergünstigung des Fahrpreises zu erhalten. Das Jobticket entspricht dem Deutschlandticket (49-Euro-Ticket) und kann im Regionalverkehr deutschlandweit genutzt werden. 

      Darüber hinaus hat sich die DRK Pflege Plus gGmbH dazu entschlossen einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 12,50 € brutto zum Firmenticket zu „zuschießen“. Bitte beachten, dass das Bestellportal nur bis zum 5. des Vormonats für den jeweiligen Monat geöffnet ist.

       

      Wie erhalte ich mein neues Firmenticket?

      Ganz einfach: Mit einer Bestellung über das Portal der SSB im Internet. Hier die einzelnen Schritte:

      1.) Auf folgende Seite gehen: https://vertrieb.ssb-ag.de/login.aspx

      2.) Auf das jeweilige Firmenticket, welches Sie interessiert, klicken. Hier gibt es weiterführende Informationen zum Firmenticket, Preisen, Vorteile usw.

      3.) Nach unten scrollen und unter „Kauf“ auf „Abo online bestellen“ unter „Neues FirmenTicket bestellen“ klicken

      4.) Bitte mit folgenden Daten einloggen:

      Kundennummer: 753829@ma-drk
      Passwort: firmenabo

      Nicht vergessen den Sicherheitscode einzugeben und auf „Anmelden“ klicken

      5.) Dann das gewünschte Firmenticket wählen und die nötigen Felder ausfüllen, ein Passbild hochladen, die Abteilung und Kontoverbindung angeben und den Bestellvorgang abschließen. 

      6.) Der Fachbereich Personal erhält online eine Mitteilung über die Bestellung und wird bestätigen, dass Sie als MitarbeiterIn/Mitarbeiter bezugsberechtigt sind. Zeitgleich wird eine Zusatzvereinbarung über die Zuzahlung erstellt und an Sie verschickt.

      7.) Die von Ihnen unterschriebene Zusatzvereinbarung wird an den Fachbereich Personal geschickt, mit der nächstmöglichen Gehaltsabrechnung nach Abobeginn wird der Zuschuss in Höhe von 12,50 € brutto ausbezahlt.
       

      Sollte bereits ein Jahresabo bei der VVS bestehen, kann trotzdem am Firmenticket teilgenommen werden. Hierzu musst das alte Jahresabo gekündigt werden (hierzu bitte das Formular der VVS "Kündigung wegen Firmenticket" verwenden) und wie oben beschrieben dem Firmenticket beireten. Genauere Informationen zur Kündigung gibt es von der VVS.

       

      Bitte den genannten Schritten folgen. Bei Fragen gerne im Personal melden.

      Zuständige Sachbearbeiterin ist Frau Nadine Frank (nfrank(at)drk-stuttgart.de; 0711/2808-1516).

    • Falsch gestempelt

      Wenn Sie falsch gestempelt haben, können Sie ab dem darauffolgenden Tag einen Korrekturantrag in der App unserer Zeiterfassung ectool stellen.

      Dazu gehen Sie auf den Button „Korrekturantrag Zeiterfassung“ und wählen den betroffenen Tag aus. Sie sehen dann Ihre aktuelle Ein und Ausstempelung und können diese im "von und bis"-Feld auf die korrekten Zeiten ändern. Im Feld "Bemerkungen" können Sie ihrem Vorgesetzten eine Nachricht hinterlassen.

    • Korrekturantrag über meinen gewöhnlichen Arbeitszeitrahmen hinaus

      Sollten Sie über Ihren erlaubten Arbeitszeitrahmen hinaus arbeiten oder an einem Tag Ihrer nicht regelmäßigen Arbeitstage, können Sie sich diese Zeit ebenfalls durch einen Korrekturantrag gutschreiben lassen.

      Gehen Sie wie oben beschrieben vor und wählen bei „erweiterter Arbeitszeitrahmen“ je nachdem "Vorarbeit" oder "Nacharbeit" aus. Dann werden die Zeiten automatisch angerechnet.

    • Wird meine Pause automatisch abgezogen oder muss ich ausstempeln?

      Ab einer Gesamtarbeitszeit von 6 Stunden wird die Pause in Höhe von 30 Minuten automatisch abgezogen.

      Falls Sie über die 9 Stunden Arbeitszeit kommen, erhalten Sie automatisch noch eine 15-minütige Pause dazu, die ebenfalls automatisch abgezogen wird.

      Sollten Sie längere Pausen benötigen, als die automatisch angezogenen, müssen Sie sich ausstempeln.

    • Wie stemple ich, wenn ich einen Außer-Haus-Termin/Dienstgang habe?

      Wenn Sie online über die App stempeln, wählen Sie den Button „Zeiterfassung online“.  Wenn Sie gehen, stempeln Sie über „Dienstgang Start buchen“;  wenn Sie wiederkommen, stempeln Sie  „Dienstgang Ende buchen“.

      An der Stempeluhr wählen Sie die 3 Striche links oben aus und wählen "Dienstgang", bevor Sie ihre Karte an das Gerät halten, wenn Sie das Haus verlassen.
      Wenn Sie zurückkommen, müssen Sie nichts extra auswählen, sondern können sich wie sonst auch einstempeln.

    • Wie beantrage ich Urlaub?

      Der Urlaub wird - in Absprache mit den Kollegen -  bis Ende Februar in den Urlaubskalender, Aushang im Hausnotruf-Büro, eingetragen bzw. für das laufende Kalenderjahr geplant. Anteiliger Urlaub kann auch innerhalb der Probezeit gewährt werden.

      Eine Übersicht der Urlaubstage bzw. der verbliebenden Urlaubstage findet sich in der App ectool.

    • Wie und bei wem musss ich mich krankmelden?

      Unmittelbar nach Auftreten der Erkrankung, ist der aktuell diensthabende Mitarbeiter zu informieren. Dies soll vorab zur besseren Organisation des Dienstablaufs und/oder eines eventuell notwendigen Ersatzes per Kurzmitteilungsplattform (SMS, Threema, etc.) erfolgen.

      Eine telefonische Meldung am Krankheitstag bei der Fachbereichsleitung 0711 2808 1325, falls diese zum Meldezeitpunkt nicht verfügbar ist, geschieht dies per E-Mail abarth(at)drkplus-stuttgart.de, und zusätzlich an die Personalabteilung - Tabea Berendt, Telefon  0711 2808 1516, tbehrendt(at)drk-stuttgart.de -  ist zwingend erforderlich.

      Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ab dem 1. Krankheitstag notwendig.

      • Der betroffene Mitarbeitende hat spätestens am letzten Werktag der Arbeitsunfähigkeit bis 12:00 Uhr den Arbeitgeber darüber zu informieren, ob er/sie wieder arbeitsfähig ist oder ob eine Fortschreibung der Arbeitsunfähigkeit zu erwarten ist.
         
      • Die Dauer der Fortschreibung der Arbeitsunfähigkeit ist innerhalb von 3 Tagen dem Arbeitgeber per E-Mail mitzuteilen.
         
      • Der Arbeitgeber holt sich in Folge die Daten der eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung) von der Krankenkasse für die Entgeltabrechnung.
         
      • Sollte Ihre Arztpraxis ausnahmsweise keine elektronische Übermittlung vornehmen können, erhalten Sie weiterhin eine AU-Bescheinigung in Papierform. Diese müssen Sie innerhalb von 3 Tagen an den Arbeitgeber weiterleiten.
         

      Meldefristen
      Bei Erkrankung/Unfall sind folgende telefonischen Meldefristen zu beachten:

      • Frühdienst: bis 5 Uhr beim Nachtdienst
      • Spätdienst: spätestens um 8:30 Uhr des Arbeitstages
      • Nachtdienst: unmittelbar nach Erkrankung, spätestens 16 Uhr
    • Wo kann ich meine Lohnabrechnung einsehen?

      Nachdem Sie die APP unserer Gehaltsabrechnungssoftware ectool auf Ihren PC oder auf Ihr Smartphone heruntergeladen haben, können Sie alle Ihre Gehaltsmitteilungen und Lohnsteuerbescheide einsehen, bei Bedarf abspeichern und/oder ausdrucken.

      Bei dringenden Fragen zur Gehaltsabrechnung können Mitarbeiter und des Rettungsdienstes der Pflege Plus Frau Frank unter 0711/2808-1106  nfrank(at)drk-stuttgart erreichen.

    • Wo finde ich interne Stellenausschreibungen?

      Wenn Sie Interesse haben, sich intern auf eine andere Stelle zu bewerben, dann schauen Sie am besten unter folgendem LInk, ob Sie etwas Interessantes finden:

      https://www.drk-stuttgart.de/internestellenangebote.html