Hilfskräfte bespuckt, geschlagen, beleidigt
Ein trauriger Rekord: Innerhalb weniger Monate musste das Deutsche Rote Kreuz (DRK) Stuttgart sieben Strafanträge wegen hauptsächlich körperlichen Übergriffen auf Rettungskräfte stellen. Sie waren bei Hilfeleistungen bespuckt, geschlagen und beleidigt worden.
Zudem wurden beim Einsatz eines Rettungswagens am 22. Oktober am Marienplatz beide Außenspiegel zertrümmert, während im Fahrzeug ein Notfallpatient versorgt wurde. Insgesamt stellte das DRK Stuttgart im Jahr 2023 bislang 12 Anzeigen.
Aggressionen nehmen zu
Seit Jahren stellt das DRK zunehmende Aggressionen gegenüber Einsatzkräften des Rettungsdienstes fest. Weshalb gerade der Rettungsdienst, dessen gesetzliche Aufgabe es ist, Leben zu retten und schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, immer wieder attackiert wird, ist nicht nachvollziehbar. Darunter leidet auch die Attraktivität dieser Berufe, auf die die Gesellschaft zur Daseinsvorsorge angewiesen ist.
Durch nichts zu rechtfertigendes Verhalten
"Völlig inakzeptabel", nennt Ralph Schuster, Leiter des Rettungsdienstes des DRK Stuttgart, die Angriffe. "Ein derartiges, mit nichts zu rechtfertigendes Verhalten setzt Menschenleben aufs Spiel." Zum Glück musste keiner der Angegriffenen stationär ins Krankenhaus aufgenommen werden. Gleichzeitig dankte Schuster der Polizei für den Schutz der Patienten und der Rettungskräfte im Einsatz.
Null-Toleranz-Strategie
Stuttgarts DRK-Präsident Dr. Martin Schairer hatte ebenfalls nach seinem Amtsantritt Ende Juli 2023 betont, dass das DRK Stuttgart "eine Null-Toleranz-Strategie" bei Angriffen und Beleidigungen fahre. „Jeder Angriff wird konsequent anzeigt. Er ist eine Straftat“, sagte Schairer. Auch die Respektkampagnen mit Polizei, Feuerwehr und Stuttgarter Straßenbahnen müssten fortgesetzt werden. "Wir müssen auch nach innen Haltung zeigen, damit keine Resignation entsteht."
Respektkampagne auch als Ausdruck der Wertschätzung
Die Kampagne enthält wesentliche Botschaften zur Sensibilisierung der Bevölkerung und wirbt für Rücksichtnahme, Verpflichtung zur Hilfe und ein respektvolles Miteinander. Und es soll die Wertschätzung für die Beschäftigten zum Ausdruck gebracht werden, die rund um die Uhr für die Sicherheit, Gesundheit und Mobilität der Menschen in der Landeshauptstadt sorgen.
Info
Nach dem erst im April 2021 in Kraft getretenen § 115 Absatz 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, eines Rettungsdienstes, eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert. Gerade wegen der unethischen und unmoralischen Verwerflichkeit dieser Handlungen hat sich der Gesetzgeber entschieden, den Schutz des § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) auch auf Mitarbeiter von Rettungsdiensten auszudehnen.