Ansprechpartnerin
Dorothea Virus
Tel: 0711- 2808-1134 oder 2808-0
Fax: 0711-2808-1110
E-Mail: dvirus@
drk-stuttgart.de
Henry-Dunant-Haus
Reitzensteinstr.9
70190 Stuttgart
Im Notfall holen wir Sie heim
Der bodengebundene Rückholdienst - eine Serviceleistung des DRK-Kreisverbandes Stuttgart für seine Mitglieder
Das Rote Kreuz in Stuttgart bietet seinen Mitgliedern eine besondere Serviceleistung: Wir holen Sie heim, ob Sie im Ausland oder im Inland erkranken oder eine schwere Verletzung erleiden - schnell, sicher und zuverlässig !
Unterwegs in Deutschland oder in einem Nachbarland
Immer mehr Menschen sind immer öfter unterwegs - auf Geschäftsreise, auf Besuchsreise zu Freunden oder Verwandten, auf Kurzurlaub zum Skifahren oder im wohlverdienten Sommerurlaub.

- Fotos: DRK-Flugdienst GmbH
Egal wie Sie Ihre Reise verbringen, ob erholsam und entspannend oder aktiv und sportlich, jederzeit kann eine Krankheit oder ein Unfall beim Baden, Wandern, Bergsteigen oder Skifahren, eine Weiterreise oder Heimreise unmöglich machen.
Oft droht dann ein langer Aufenthalt in einem Krankenhaus fern vom Heimatort. Möglicherweise können Sie dort nicht optimal medizinisch versorgt werden, die vertraute Umgebung fehlt, Angehörige und Freunde können Sie am fernen Ort nicht besuchen, weil die Zeit und die finanziellen Möglichkeiten nicht vorhanden sind.
Bei uns sind Sie in guten Händen!
Damit Sie im Notfall nicht alleine sind, hat der Kreisverband Stuttgart des Deutschen Roten Kreuzes für seine Mitglieder eine besondere Serviceleistung, den bodengebundenen Rückholdienst, eingerichtet.

- Fotos: DRK-Flugdienst GmbH
Bei schwerer Erkrankung oder Verletzung im Inland oder im benachbarten Ausland holen wir Sie oder Ihre Familienangehörigen (Ehepartner und kindergeldempfangsberechtigte Kinder) nach Hause, damit Sie sich hier in ärztliche oder klinische Versorgung begeben können. Dies tun wir für Sie im Wege der kameradschaftlichen Hilfe, mit eigenen Fahrzeugen und unserem erfahrenen ehrenamtlichen Rettungspersonal. Voraussetzung für eine Rückholung ist, dass kein anderer Leistungsträger (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Versicherung etc.) die Einsatzkosten übernimmt.
Bitte beachten Sie dazu die Richtlinien des Rückholdienstes.




